12.4.2001
Neues Gesetz zur Digitalen Signatur vom Bundestag verabschiedet
http://www.iid.de/iukdg/einstieg.html
Der Bundestag hat am 15. Februar 2001 das Gesetz über die Rahmenbedingungen für die elektronische Signatur und zur Änderung weiterer Vorschriften verabschiedet. Digitale Signaturen ermöglichen es, bei elektronischen Daten den Urheber und die Unverfälschtheit einwandfrei festzustellen.
Das Gesetz soll die Verwendung digitaler Signaturen im Wirtschafts- und Rechtsleben erleichtern und die Anpassung an einheitliches EU-Recht vornehmen (EU-Richtlinie 1999/93/EG). Weitere Informationen hierzu bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter
http://www.iid.de/iukdg/einstieg.html.