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Recht - Europa

Maßgebenden Anteil an der Entwicklung des Telekommunikations- und Internetrechts hatte die Europäische Union. Sie war treibender Akteur der Liberalisierung des Telekommunikationsrechts und der Ausrichtung des europäischen Internetrechts auf europaweite Harmonisierung. Was für die Zukunft bedeutet, dass nicht nur die nationalen Gerichte wie der Bundesgerichtshof, sondern die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof entscheidend sein werden für die Auslegung des in Deutschland geltenden Telekommunikations- und Internetrechts.

EU-Flagge
© Europäische Gemeinschaften

Das Verhältnis Europäisches Recht - Deutsches Recht

Europäische Regelwerke bilden den Rahmen für das deutsche Telekommunikations- und Internetrecht. Dabei ist Europäisches Recht in Deutschland grundsätzlich nicht direkt anwendbar. Denn die meisten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften werden in Form der Richtlinien erlassen. Diese geben einen Rahmen vor, in dem der nationale Gesetzgeber Gesetze zu schaffen hat. Die genaue Ausarbeitung bleibt aber dann dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten.

Der Vorteil davon ist, dass alle Mitgliedstaaten der EG im Grundsatz ähnliche Regelungen aufweisen. Erst so wird der europäische grenzüberschreitende Handel möglich. Daher hat auch der deutsche Gesetzgeber die nationalen Normen den europäischen Vorgaben angepasst.

Dabei wurden die wichtigsten Regelwerke auf europäischer Ebene zum Internethandel bereits zur Jahrtausendwende verabschiedet, und sind unterdessen in deutsches Recht umgesetzt. Zu nennen sind hier die "Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr", die "Zugangskontrolldienste-Richtlinie" und die "Richtlinie 98/48 EG des Europäischen Parlaments", wie auch die die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen.