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Recht - International

Das Internet ermöglicht Geschäfte weltweit. Mittlerweile liegen daher auch internationale, weltweite Abkommen vor, den Internethandel zu regeln und zu befördern. Auf internationaler Ebene sind es vor allem die Vereinten Nationen, die Welthandelsorganisation und Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), welche Regelwerke für ein internationales Handelsrecht treffen, und die hier vorgestellt werden.

Länderflaggen
© pixelio.de/Rainer Sturm

UN Kaufrecht und E-Commerce International

Die Vereinten Nationen haben mit dem CISG, auch Wiener Kaufrecht oder UN-Kaufrecht genannt, ein Modellgesetzeswerk geschaffen für den Internationalen Handel. Früher wurde in vielen AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) deren Geltung ausgeschlossen, weil die rechtlichen Vorgaben doch zu sehr vom deutschen Recht abwichen. Spätestens seit der Schuldrechtsreform ist dies nicht mehr gerechtfertigt. Da die Schuldrechtsreform gerade zum Ziele hatte, dass deutsche Vertragsrecht im BGB dem internationalen Recht anzupassen, auch dem internationalen Kaufrecht, können sich Kaufleute und Geschäftstreibende auch darauf einlassen, bei internationalen Verträgen das UN Kaufrecht zu vereinbaren. Denn dann gilt auch bei einer Klage in fremden Land das vertraute UN Kaufrecht.

Mit dem Modellgesetz "Model Law on Electronic Commerce" will die UN die Nutzung moderner Medien auch im internationalen Verkehr fördern. So liefert das Gesetz Standards, durch die der rechtmäßige Wert einer elektronischen Botschaft geprüft werden kann. Es enthält darüber hinaus Regelungen für spezifische Bereiche des elektronischen Handels, wie den Transport von Waren.