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Recht - Deutschland

Die Nutzung des Internets ist heute für Privatleute wie auch für Betriebe und Wirtschaft selbstverständlich. Der deutsche Gesetzgeber hat Gesetze und Vorschriften erlassen, die die Nutzung und den Gebrauch des Internets regeln, den Nutzern etwa in Gestalt der digitalen  Signatur die notwendige Infrastruktur für rechtssichere Geschäfte bereitstellt und die damit  den Rechtsrahmen für den elektronischen Handel im Internet darstellen. Im nachfolgenden finden Sie Hinweise auf die bestehende Rechtslage und die einschlägigen Gesetze und Normen.

Paragrafen
© BMVBS

Telekommunikationsrecht in Deutschland

Das Telekommunikationsrecht in Deutschland ist heute durch das Telekommunikationsgesetz einerseits, und das Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag andererseits geregelt. Während das Telekommunikationsgesetz den Betrieb der Telekommunikationsnetze ? also der ?Infrastruktur? der Internetgesellschaft ? regelt, werden die Inhalte der über Internet und Telefon angebotenen Dienstleistungen und Dienste im Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag geregelt.

Dabei ist das Telemediengesetz noch recht neu, es trat zum 01.03.2007 in Kraft und löste das damals geltende Teledienstegesetz (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag ab.



Übersicht

Aktuelles

Um sich ein Bild über die Entwicklung und speziell über die praktischen Auswirkungen der Vorschriften des Telemediengesetzes zur Anbieterverantwortlichkeit zu verschaffen, hat das BMWi eine Fragenaktion (PDF-Download, 44 KB) durchgeführt. Die beteiligten Kreise hatten Gelegenheit bis zum 31. August 2007 zu den Fragen Stellung zu nehmen.

Soweit sie mit einer Veröffentlichung einverstanden waren, finden Sie ihre Antworten unter dem folgenden Link:

Gesetze und Verordnungen

Publikation

Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des BMWi.

Downloads

Vollzugsbehörden Bundesländer Telemediengesetz

PDF: 38,7 KB