Wahl der Rechtsform
Gerade bei Kooperationen wird der Wahl der Rechtsform häufig nicht die Aufmerksamkeit gewidmet, die das Thema eigentlich verdient - denn wer weiß schon, dass in einer Kooperation, die nach außen als Einheit auftritt, letztlich jeder für jeden haftet?
Rechtsformen - Einzelunternehmen
Welche Vor-und Nachteile bietet die Rechtsform "Einzelunternehmen"
- Für: Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister, Freie Berufe
Gründung: Entsteht bei Geschäftseröffnung durch einen Unternehmer, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde. Bei Kaufleuten: Eintrag ins Handelsregister mit Phantasiebezeichnung möglich.
Ausnahme: Kleingewerbetreibende.
Kein Mindestkapital notwendig.
- Haftung: Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, auch Privatvermögen
- Übertragung: Übertragung des gesamten Unternehmens
Haftung nach Übertragung: Übergeber: Haftet bis zu 5 Jahre nach der Übertragung für Verbindlichkeiten, die er selbst zu verantworten hat.
Käufer: Haftet gegenüber Gläubigern für Alt-Schulden des Vorgängers. Die geleistete Zahlung kann er beim Vorgänger einfordern.
Erben: Vermögen und Schulden gehen auf den oder die Erben in ungeteilter Erbengemeinschaft über. Jeder Erbe haftet bei Fortführung der Firma persönlich auch mit eigenem Vermögen.
- Tipp: Gläubiger können sich entweder an den Übergeber oder den Nachfolger wenden. Deshalb bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Name des Unternehmens nach der Übertragung ändern. Oder: Hinweis auf Nicht-Haftung für Alt-Schulden nach der Übertragung im Handelsregister eintragen lassen. Im Kaufvertrag aufnehmen, dass Verkäufer ?nach seinem Kenntnisstand? keine Steuerschulden hat. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt einholen.
Constance Möhwald