Wahl der Rechtsform
Gerade bei Kooperationen wird der Wahl der Rechtsform häufig nicht die Aufmerksamkeit gewidmet, die das Thema eigentlich verdient - denn wer weiß schon, dass in einer Kooperation, die nach außen als Einheit auftritt, letztlich jeder für jeden haftet?
Nicht nur der Haftung wegen: Wahl der Rechtsform
Gerade bei Kooperationen wird der Wahl der Rechtsform häufig nicht die Aufmerksamkeit gewidmet, die das Thema eigentlich verdient - denn wer weiß schon, dass in einer Kooperation, die nach außen als Einheit auftritt, letztlich jeder für jeden haftet?
Denn de facto bildet man ein GbR, ohne es formal zu wollen, so dass ein geschädigter Kunde beispielsweise sich den finanziell stärksten Partner herausgreifen kann ? über die Innenhaftung muss dann gesondert nachgedacht werden?.
Daher hier einige allgemeine Hinweise zu Rechtsformen (Quelle: BMWA):
Die entscheidenden Kriterien bei der Wahl der Rechtsform sind vor allem
- die Haftung
- die Steueroptimierung
- die Finanzierung beim Kauf
- und die Eignung für eine schrittweise Nachfolge
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft
Teilhaber von Personengesellschaften haften mit ihrem Gesellschaftsanteil und ihrem persönlichen Vermögen (Ausnahme: Kommanditisten bei der KG). Sie tragen daher in der Regel ein größeres finanzielles Risiko als die Teilhaber von Kapitalgesellschaften. Hier haften die Gesellschafter nur in Höhe ihres Anteils.
Ausnahme: Bei Darlehensaufnahme verlangen Banken i. d. R. Sicherheiten aus dem Privatvermögen und im Innenverhältnis muss u. U. für Gesellschaftsanteile persönlich gehaftet werden.
Unterschiede zeigen sich auch in anderen Bereichen: Eine Trennung von Kapital und Management gibt es nur bei Kapitalgesellschaften und bei der GmbH & Co. KG, nicht bei KG und OHG. Kapitalgesellschaftsanteile sind per se vererblich, Anteile an Personengesellschaften nur, wenn das gesellschaftsvertraglich vorgesehen ist. Ausnahme: Kommanditanteile. Auch die laufende Besteuerung ist unterschiedlich: Sollen Gewinne nicht ausgeschüttet werden, ist die Gesamtsteuerbelastung bei Personengesellschaften höher als bei Kapitalgesellschaften. Sollen Gewinne ausgeschüttet werden, kann je nach Umfang der Ausschüttung die Personengesellschaft vorteilhafter sein. Auch die Nachfolge selbst wird unterschiedlich besteuert. Beziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt und Steuerberater in Ihre Vorbereitungen mit ein.
Constance Möhwald