Elektronische Vergabe (eVergabe)
EU, Bund, Land und Kommune nutzen das Internet, um Aufträge zu vergeben (eVergabe). Damit wird der Beschaffungsprozess des öffentlichen Sektors transparenter, schneller und kostengünstiger
Elektronische Ausschreibungen
Ab 2010 vergibt der Bund öffentliche Aufträge nur noch ausschließlich online. Mittels der eigens geschaffenen Plattform www.evergabe-online.de werden Vertragsabschlüsse, Angebotsabgabe sowie der übliche Geschäftsverkehr komplett per Internet abgewickelt.
Gegenüber dem herkömmlichen Vergabeverfahren erhalten Unternehmen einen zeitsparenden und kostengünstigeren Zugang zu Informationen. Angebote können medienbruchfrei und direkt am Bildschirm bearbeitet bzw. umgehend zurückschickt werden. Aufwändige Versandwege werden vermieden, entsprechend entfällt auch das Risiko des verspäteten Angebotseingangs. Das öffentliche Vergabeverfahren wird für alle Bieter transparenter, denn Informationen in Hinsicht auf den Veröffentlichungszeitpunkt einheitlich erfolgen.
Für eine Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung erforderlich. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben wird eine auf den Verwender ausgestellte digitale Signaturkarte vergeben, die eine sichere Verschlüsselung der übermittelten Daten gewährleistet und z.B. bei elektronischen Dokumenten die handschriftliche Unterschrift ersetzt.
Zur Bearbeitung der Anträge ist eine spezielle Software nötig. Firmen können diese aber kostenlos herunterladen. Details zur technischen Abwicklung des Vergabesystems, sowie zur Antragstellung selbst auch, finden Sie im weiterführenden Informationensmaterial. Unter www.evergabe-schulung.de wird der Einstieg in die Funktionen von e-Vergabe veranschaulicht.
Quelle:
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (2009): "eVergabe - die Plattform des Bundes." URL: www.evergabe-online.de & www.evergabe-schulung.de, Abruf vom 11.02.09
Henrik Klohs